Eine vorzeitige Beendigung der Überlassung und damit eine vorzeitige Rückgabe des Fahrrades innerhalb der vereinbarten 36 Monate Laufzeit ist grundsätzlich nicht möglich.
Solltest Du jedoch während der Vertragslaufzeit aus der BMW AG ausscheiden, weil Du z.B. Dein Arbeitsverhältnis kündigst, oder zu einer anderen Gesellschaft innerhalb der BMW Group wechselst, die kein BMW LeaseRad anbietet, so endet die Überlassung vorzeitig.
Für die entsprechende Abwicklung wirst Du automatisch von Moovster spätestens 1 Monat bevor der Störfall wirksam wird per Email informiert. Voraussetzung dafür ist, dass der Vorgang fristgerecht im Personalsystem gepflegt ist.
Nachstehend findest Du eine Übersicht über mögliche Störfälle, die während der Vertragslaufzeit eintreten können, und die grundsätzliche Vorgehensweise:
Störfallkategorie | Sachverhalt | Vorgehensweise |
1
|
|
Der Leasing- bzw. Überlassungsvertrag läuft weiter (Du behältst Dein Fahrrad). Eine vorzeitige Beendigung der Nutzungszeit ist nicht möglich. |
2
|
|
Der Leasing- bzw. Überlassungsvertrag läuft grundsätzlich weiter (Du behältst Dein Fahrrad).
|
3
Mein Fahrrad Vertrag fällt unter die Kategorie 3. Was bedeutet das?
|
|
Eine Weiterführung des Leasing-bzw. Überlassungsvertrages ist nicht möglich. Eine vorzeitige Beendigung der Nutzungszeit ist die Folge. Das Fahrrad kann durch Dich gekauft werden (sofern der Dienstleister Dir ein Kaufangebot unterbreitet) oder vorzeitig und kostenlos zurückgegeben werden.
|
4
Mein Fahrrad Vertrag fällt unter die Kategorie 4. Was bedeutet das?
|
|
Eine Weiterführung des Leasingvertrages ist nicht möglich. Eine vorzeitige Beendigung der Nutzungszeit ist die Folge. Das Fahrrad kann durch Dich gekauft werden (sofern der Dienstleister Dir ein Kaufangebot unterbreitet). Du bist verpflichtet, BMW den Schaden zu ersetzen, der sich aus der vorzeitigen Auflösungdes Leasing bzw. Überlassungsvertrags und der Nutzungsüberlassung ergibt (das sind mindestens alle ausstehenden Raten des Leasingvertrages, plus ggf. zusätzliche Bearbeitungsgebühren). Tritt der Fall nach einer Laufzeit von weniger als sechs Monaten ein, wird zusätzlich eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10% des Kaufpreises fällig. Du bist verpflichtet, diesen Betrag in voller Höhe zu erstatten. |