Ja, allerdings nur im Falle eines erheblichen Verstoßes gegen die Überlassungsbestimmungen. Sollte dies der Fall sein, kann Dein Arbeitgeber den Vertrag vorzeitig kündigen.
Ja, allerdings nur im Falle eines erheblichen Verstoßes gegen die Überlassungsbestimmungen. Sollte dies der Fall sein, kann Dein Arbeitgeber den Vertrag vorzeitig kündigen.