Nicht zur Teilnahme berechtigt für den Abschluss eines Überlassungsvertrags sind Mitarbeiter der folgenden Gesellschaften
- Eberhard von Kuenheim Stiftung
- BMW Foundation Herbert Quandt
- Car IT GmbH
- Designworks
Sowie Mitarbeiter deren Arbeitsverhältnis eines oder mehrere der folgenden Merkmale aufweist:
- Mitarbeiter mit Arbeitsverhältnis noch kürzer als 6 Monate
- Mitarbeiter mit befristetem Arbeitsvertrag
- Mitarbeiter mit laufender Lohnpfändung
- Grenzgänger (Mitarbeiter mit Wohnsitz außerhalb von Deutschland und steuerpflichtig im Ausland)
- Expatriates (In-/Outbounds) und Abordnungen ins Ausland
- Mitarbeiter in Altersteilzeit (Arbeits- und Freizeitphase) sowie Mitarbeiter, die einen ATZ Vertrag abgeschlossen haben
- Mitarbeiter mit ruhendem Arbeitsvertrag kraft Gesetz (z. B. Elternzeit) oder Vereinbarung
- Mitarbeiter ohne Entgeltzahlungen, wie z.B. Langzeitkranke
- Mitarbeiter mit Erwerbsminderungsrente ohne Entgeltzahlungen
- Aushilfen
- geringfügig Beschäftigte
- Zeitarbeitskräfte
- Nachwuchszielgruppen (Doktoranden, Diplomanden, Bacheloranden, Masteranden, Praktikanten, Stipendiaten (z. B. FastLane / SpeedUp), Referendare, Werkstudenten, Teilnehmer am Dualen Studium, DBFH-/ und @dvance-Programm)
- Auszubildende und Teilnehmer Einstiegsqualifizierung (EQJ).
Hier erfährst Du, wer teilnahmeberechtigt ist: Wer ist für das BMW LeaseRad Angebot berechtigt?