Wenn Du im Moment berechtigt bist, kannst Du ohne Probleme einen Fahrrad Antrag stellen. Auch während Deiner Elternzeit läuft der Überlassungsvertrag weiter.
Die Elternzeit kann lediglich einen Einfluss auf die Zahlung der Raten haben.
Ist jedoch die Elternzeit bereits in den Systemen erfasst, bist Du nicht mehr berechtigt, ein BMW LeaseRad zu leasen.
Im Allgemeinen geht BMW in Vorleistung und stundet Dir die monatlichen Leasingraten, die Du mit der nächsten Sonderzahlung (Bonus, Urlaubsgeld etc.) aus Deinem Bruttoentgelt per Entgeltumwandlung bezahlst.
Falls Du aber zum Zeitpunkt der Auszahlung keinen Anspruch auf die betreffende Sonderzahlung hast (wegen Deiner Elternzeit), dann werden Dir die Raten bis zur nächstmöglichen Sonderzahlung gestundet, längstens jedoch bis 12 Monate nach dem Ende des Nutzungszeitraumes. Wenn zu diesem Zeitpunkt noch ein Fehlbetrag aussteht, zieht BMW diesen Betrag direkt von Deinem Nettoentgelt.