Nicht zur Teilnahme berechtigt für den Abschluss eines Überlassungsvertrags sind Mitarbeiter der folgenden Gesellschaften
- Eberhard von Kuenheim Stiftung
- BMW Foundation Herbert Quandt
- Car IT GmbH
- Designworks
Sowie Mitarbeiter deren Arbeitsverhältnis eines oder mehrere der folgenden Merkmale aufweist:
- Mitarbeiter mit Arbeitsverhältnis noch kürzer als 6 Monate
- Mitarbeiter mit befristetem Arbeitsvertrag
- Mitarbeiter mit laufender Lohnpfändung
- Grenzgänger (Mitarbeiter mit Wohnsitz außerhalb von Deutschland und steuerpflichtig im Ausland)
- Expatriates (In-/Outbounds) und Abordnungen ins Ausland
- Mitarbeiter in Altersteilzeit (Arbeits- und Freizeitphase) sowie Mitarbeiter, die einen ATZ Vertrag abgeschlossen haben
- Mitarbeiter mit ruhendem Arbeitsvertrag kraft Gesetz (z. B. Elternzeit) oder Vereinbarung
- Mitarbeiter ohne Entgeltzahlungen, wie z.B. Langzeitkranke
- Mitarbeiter mit Erwerbsminderungsrente ohne Entgeltzahlungen
- Aushilfen
- geringfügig Beschäftigte
- Zeitarbeitskräfte
- Nachwuchszielgruppen (Doktoranden, Diplomanden, Bacheloranden, Masteranden, Praktikanten, Stipendiaten (z. B. FastLane / SpeedUp), Referendare, Werkstudenten, Teilnehmer am Dualen Studium, DBFH-/ und @dvance-Programm)
- Auszubildende und Teilnehmer Einstiegsqualifizierung (EQJ).
Wichtig: Achte darauf, falls Du einen geplanten Urlaub oder eine Abwesenheit in der Zukunft hast, zum Beispiel Elternzeit oder unbezahlten Urlaub, denn das macht Dich laut den von Deinem Arbeitgeber festgelegten Regeln nicht berechtigt.
Hier erfährst Du, wer teilnahmeberechtigt ist: Wer ist für das BMW LeaseRad Angebot berechtigt?