Als Zubehör und Sonderausstattung gilt, was fest mit dem Fahrrad verbunden ist und ggf. ein Sicherheitsschloss. Zubehör und Sonderausstattungen, die Du bei Bestellung und vor Übernahme des Fahrrades auswählst, fließen in die monatliche Leasingrate ein. Nach Bestellung bzw. Übernahme des Fahrrads kann nachträglich erworbenes Zubehör nicht mehr in die monatliche Überlassungsrate eingerechnet werden. Die genauen Bestimmungen sind im Überlassungsvertrag geregelt.
Weitere Infos findest Du in den JobRad FAQ unter: https://www.jobrad.org/faq.html