Gemäß den Richtlinien, die von deinem Arbeitgeber und dem Betriebsrat mit dem Leasinggeber vertraglich geregelt wurden, ist ein Fahrradtausch ausgeschlossen.
Ein technischer Austausch kann nur dann erfolgen, wenn das Fahrrad bereits nach der Lieferung einen erheblichen Mangel aufweist und dieser nicht, durch Nachbesserung, durch den Händler behoben werden kann.
Es gelten die gesetzlichen Regelungen.
Möglicherweise ist ein Nutzerwechsel eine gute Alternative für Dich. Alle Details findest Du hier: Nutzerwechsel als Alternative