Solltest Du zum Zeitpunkt der Auszahlung keinen Anspruch auf die betreffende Sonderzahlung haben (z.B. aufgrund von Elternzeit), werden Dir die Raten bis zur nächstmöglichen Sonderzahlung gestundet, längstens jedoch bis 12 Monate nach dem Ende der Laufzeit.
Wenn zu diesem Zeitpunkt noch ein Fehlbetrag aussteht, zieht BMW diesen Betrag direkt von Deinem Nettoentgelt (max. bis zur Höhe der Pfändungsfreigrenzen) ab. Sofern zu diesem Zeitpunkt kein /nicht ausreichend monatliches Entgelt vorhanden sein sollte, wird Dir BMW eine entsprechende Zahlungsaufforderung zukommen lassen.
Bitte beachte: Die Entgeltumwandlung reduziert jeweils im üblichen Auszahlungsmonat der verwendeten Sonderzahlung die Bemessungsgrundlage für die Ermittlung von Steuern und Sozialversicherungen. Sofern ein Abzug aus dem Nettoentgelt bzw. im Rahmen einer Zahlungsaufforderung erfolgt, tritt dieser Vorteil nicht ein.