Eine Nutzung durch Ehe- oder eingetragenen Lebenspartner oder andere Personen, die in Deinem Haushalt leben, ist zulässig.
Bitte beachte, dass Du gesamtschuldnerisch haftest. Das Fahrrad darf nicht vermietet, verliehen, verschenkt, veräußert oder mit Rechten Dritter belastet werden.
Weitere Infos findest Du in den JobRad FAQ unter: https://www.jobrad.org/faq.html